Teilnahmebedingungen für alpine Touren

1. Anmeldung

Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der DAV Sektion Hesselberg sowie Mitglieder anderer DAV-Sektionen, insofern die Satzung dieser Sektion die aktuelle Haftungsbeschränkung beinhaltet. Nichtmitglieder sind aus versicherungstechnischen Gründen von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die Anmeldung erfolgt online über die Homepage. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs der Teilnehmerliste zugewiesen. Ist die Teilnehmergrenze erreicht, wird eine Warteliste eingerichtet.


2. Teilnahmevoraussetzungen

Mit der Anmeldung zu einer Tour bestätigt der/die Teilnehmer*in verbindlich, dass er/sie die in der Ausschreibung angegebenen Voraussetzungen erfüllt, sich des immanenten Risikos von Bergsport bewusst ist und bereit ist, dieses einzugehen. Mit dem Erscheinen bei einer Tour bestätigt der/die Teilnehmer*in, dass er/sie physisch und psychisch den Touranforderungen gewachsen ist. Eine Entscheidung über die Teilnahme bleibt der Kurs- bzw. Tourenleitung vorbehalten.

Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 16 Jahre.


3. Abmeldung/Stornierungsregelung

Abmeldungen müssen ausschließlich schriftlich per E-Mail erfolgen an info@dav-hesselberg.de. Erfolgt die Absage 14 Tage und später vor Tourenbeginn, werden 50 % des ausgewiesenen Teilnahmebetrags einbehalten.

Für Tagestouren gilt: Bei Nichterscheinen ohne vorherige schriftliche Abmeldung erfolgt keine (Teil-)Rückerstattung des Teilnahmebetrags.

Müssen Teilnehmende eine Tour abbrechen, wird ihnen kein Nachlass auf den Teilnahmebetrag erlassen. Ausnahmen können nur bei Erkrankungen bzw. Verletzungen, die während der Tour auftreten, gemacht werden.


4. Absage/Abbruch

Wird die Tour von der Sektion abgesagt, wird der Teilnahmebetrag in voller Höhe rückerstattet. Eine Tour kann von der Sektion abgesagt werden, wenn kurzfristig die Tourenleiter aus nicht vorhersehbaren Gründen für die Veranstaltung nicht zur Verfügung stehen und kein Ersatz gefunden werden kann.

Eine Tour kann aus wichtigem Grund verlegt, abgesagt oder abgebrochen werden. Ein wichtiger Grund liegt immer dann vor, wenn eine sichere Durchführung der Tour nicht oder nicht mehr gewährleistet ist, z. B. bei ungünstigen Witterungsverhältnissen oder Unfällen von Leitung oder Teilnehmer*innen. Bei Absage oder Abbruch aus wichtigem Grund werden nur die bis zum Abbruch tatsächlich entstandenen Kosten verrechnet.


5. Teilnahmegebühren

Alle angemeldeten Personen haben den ausgewiesenen Teilnahmebetrag per Überweisung zu entrichten. Erst nach Geldeingang gilt die Anmeldung als fixiert. Ggf. zusätzlich anfallende Kosten sind in der Ausschreibung angegeben.


6. Haftung

Den Anweisungen der Tourenleitung ist stets Folge zu leisten. Eigenmächtige Handlungen erfolgen ohne Ausnahme auf eigene Gefahr und schließen jegliche Haftung der Tourenleitung oder der Sektion aus. Bei Unfällen bestehen Ersatz oder Entschädigungsansprüche nur im Rahmen der bestehenden Versicherungen für Tourenleitung und -teilnehmer*innen. Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer*in an, dass die Sektion über diese Leistungen hinaus keine Haftung übernimmt. Persönliche Ansprüche an die Tourenleitung sind ausgeschlossen.